Rechtsprechung
   FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 43/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,34989
FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 43/94 (https://dejure.org/1995,34989)
FG Saarland, Entscheidung vom 08.11.1995 - 2 K 43/94 (https://dejure.org/1995,34989)
FG Saarland, Entscheidung vom 08. November 1995 - 2 K 43/94 (https://dejure.org/1995,34989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,34989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 43/94
    Zwar ist dem Beklagten zuzugeben, daß eine - für eine Arbeitnehmereigenschaft der Sargträger sprechende - Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers nicht schon dadurch ausgeschlossen ist, daß die fragliche Tätigkeit nur kurz ausgeübt wird ( BFH-Urteil vom 24. November 1961 VI 183/59 S , BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37).

    Liegt jedoch, wie hier, nur eine kurze zeitliche Berührung mit dem Betrieb des Unternehmers vor, so ist indes - zumal bei einfachen Arbeiten zu punktuell terminbestimmten Zeiten - besonders kritisch zu prüfen, ob eine betriebliche Eingliederung der im Einzelfall Beschäftigten gegeben ist (BFH, BFHE 74, 97, 101 [BFH 24.11.1961 - VI 183/59 S] , BStBl III 1962, 37, 39).

    Diese Dritten konnten sich deshalb auch kurzfristig durch einen anderen Träger vertreten lassen, was indessen für die Selbständigkeit der Träger spricht, weil ein Arbeitnehmer grundsätzlich persönlich tätig werden muß (BFH, BFHE 74, 97, 101 f. [BFH 24.11.1961 - VI 183/59 S] , BStBl III 1962, 37, 39).

  • BFH, 13.02.1980 - I R 17/78

    Beitragsübersicht - Kontenspiegel - Sozialversicherungsträger - Heimarbeit -

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 43/94
    Fernerhin darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß die Tätigkeit der Träger letztlich nicht so sehr im Interesse des Klägers als vielmehr in demjenigen der Hinterbliebenen lag, für die die Sargträger zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Begräbnisses unerläßlich waren (vgl. zu diesem für die Selbständigkeit der Träger sprechenden Gesichtspunkt: BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 17/78 , BFHE 129, 565, BStBl II 1980, 303).
  • BFH, 14.04.1983 - V R 3/79

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen eines Friedhofsträgers

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 43/94
    Ebenso ist dem Beklagten zuzugestehen, daß Sargtransportdienste im Friedhofsbereich heutzutage zu den Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Bestattung und damit zum eigentlichen Aufgabenbereich eines Bestattungsunternehmens gehören (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. April 1983 V R 3/79 , BFHE 138, 260, 263, BStBl II 1983, 491, 492 f. [BFH 14.04.1983 - V R 3/79] ).
  • BFH, 14.12.1978 - I R 121/76

    Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 43/94
    Den Trägern bzw. Herrn S. verblieb jedoch darüber hinausgehend ein gewisses, für ihre bzw. dessen Selbständigkeit sprechendes Unternehmerrisiko insofern, als sie bzw. Herr S. selbst darauf achten mußten, daß ihnen nach Abdeckung aller Unkosten - wie z. B. der Fahrtkosten zum jeweiligen Friedhof - noch ein angemessener Betrag für ihre Dienstleistung verbleibt (vgl. hierzu BFH, - Urteil vom 14. Dezember 1978 I R 121/76 , BFHE 126, 311, BStBl II 1979, 188 [BFH 14.12.1978 - I R 121/76] ).
  • LAG Düsseldorf, 09.09.1997 - 8 Sa 756/97

    Arbeitsnehmerstatus: Sargträger - Anmeldung eines eigenen Gewerbes

    Die in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des Finanzgerichts Saarland (Urteil vom 08.11.1995 - 2 K 43/94 - EFG 1996, Seite 98 und vom 25.11.1983.

    Die zeitliche Gebundenheit bei der Durchführung der Trägerdienste sei daher für die rechtliche Stellung der Träger ohne Belang (so FG Saarland - Urteil vom 25.11.1983 - II 39/93 - Finanzgericht Saarland - a.a.O. - EFG 1996, 98 ff, 99).

  • FG Niedersachsen, 31.08.2017 - 14 K 49/16

    Sargträger als Arbeitnehmer

    Entsprechend komme auch das Finanzgericht des Saarlandes in einem rechtskräftigen Urteil vom 8. November 1995 (2 K 43/94) zu dem Ergebnis, dass Sargträger regelmäßig nicht als Arbeitnehmer anzusehen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht